Einladung zur JHV der LG Baden-Württemberg am 19.04.2026

Antrag Dr. Ohler:
Beschlussfassung über die Anerkennung der Kündigung des Nutzungsvertrages zwischen der LG
Baden-Württemberg und dem DCLH e.V. über das Clubgelände und die Beendigung sämtlicher
Verpflichtungen der LG-BW aus diesem Vertrag.
Der Antragsteller begründet den Antrag damit, dass der Nutzungsvertrag bereits gekündigt
wurde, jedoch weiterhin faktisch Verpflichtungen der LG-BW erwartet werden. Die LG-BW sehe
sich zukünftig organisatorisch und finanziell nicht mehr in der Lage, den Betrieb der Clubanlage
sicherzustellen.



